Alle unsere Fahrer haben erfolgreich an der Schulung
gemäß Vorgabe LBA Kap. 12 des Anhanges der VO (EG) 2320/2002 teilgenommen.
Für alle Speditionen und Kurierdienste, welche Zustellungen zu Flughäfen durchführen, ist es derzeit Pflicht an einer Unterweisung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) teilzunehmen.